Beispiele aus der PraxisWie wichtig die Mitgliedschaft im V.P.B. für den einzelnen Bauherren sein kann, zeigen einige wenige Beispiele aus unserer täglichen Praxis.Mangelhafte Kellerdecke Planungsfehler beseitigt Mit den Regeln der Technik Mangelhafte KellerdeckeHerr Dr. W. bat uns um eine Baukontrolle, nachdem bei ihm die Fertigteilplatten der Kellerdecke verlegt worden waren. Dabei stellten wir fest, daß die Deckenplatten zum Teil nur 1,0 bis 1,5 cm auf den Wänden auflagen und daß die Anschlußbewehrung für die Ringbalken abgeschnitten war. Der Bauträger war zunächst nicht bereit, diese Mängel abzustellen. Daraufhin haben wir im Namen unseres Mitgliedes die zuständige Baubehörde angeschrieben und um eine Teil-Rohbauabnahme gebeten. Die Baustelle wurde von der Behörde sofort stillgelegt. Sämtliche Deckenplatten mußten ausgewechselt werden.Planungsfehler beseitigt
Die Eheleute M. hatten mit einem Bauträger einen Vertrag über ein Einfamilienhaus mit ausbaufähigem Dachgeschoß abgeschlossen. Nach Erteilung der Baugenehmigung entschieden sie sich, die Treppe zum Dachgeschoß nachträglich mit in den Auftrag einzubeziehen. Daraufhin stellte sich heraus, daß im Rahmen der genehmigten Planung der Bau einer Treppe überhaupt nicht möglich war. Die notwendigen erheblichen Umplanungen sollten zu Lasten des Bauherren gehen. Erst nachdem sich der V.P.B.-Berater einschaltete und gegenüber dem Bauträger den fachlichen Nachweis erbrachte, daß es sich hier um einen Planungsfehler handelte, wurden die angekündigten Planungsmehrkosten zurückgenommen. |