Exklusiv für Mitglieder des Verbandes privater Bauherren:

Durch langjährige Erfahrung wissen wir, daß Bauherren und Immobilienkäufer bei Vertrags-Abschluß dem Auftragnehmer diverse Versicherungen nachweisen müssen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Bauherren-Haftpflichtversicherung, die Bauleistungsversicherung und die Wohngebäudeversicherung. Wir haben dies zum Anlaß genommen und für Sie besonders günstige Versicherungskonditionen ausgehandelt. Diese Versicherungskonditionen gelten nur für Mitglieder unseres Verbandes. Bitte überprüfen Sie das umseitige Angebot. Werden Ihnen günstigere Konditionen angeboten, sollten Sie uns hiervon in Kenntnis setzen, damit wir Nachbesserungen durchsetzen können.


1. Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherren-Haftpflicht-Versicherung schützt die Bauherren während der Bauzeit bei einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben. Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr, sofern Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind. Die Haus- und Grundstücks-Haftpflicht gilt eingeschlossen.

    Vertragsgrundlage:
    Bausumme:
    Deckungssumme:

    Eigenleistungen:
    Prämie:

AHB
Bausumme bis EUR 500.000,-
EUR 2.000.000,- pauschal für Personen- und Sachschäden; EUR 50.000,- für Vermögensschäden.
bis 20 % der Bausumme
EUR 25,00 netto
(nur in Verbindung mit der Bauleistungsversicherung, sonst Einmalnettobeitrag EUR 50,00)



2. Bauleistungsversicherung

Der Bau eines Hauses ist für den Bauherrn mit großen Belastungen verbunden. Beschädigungen am Bau oder Zerstörung der Bauleistung gefährden die Finanzierung und möglicherweise auch die Fertigstellung des Bauobjektes. Die Bauleistungsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines unvorhergesehenen Schadens während der Bauzeit. Im einzelnen sind Sie bei folgenden Gefahren und Schäden abgesichert: ungewöhnliche Witterungseinflüsse, wie z.B. Sturm, Hagel, Frost oder Überflutung; höhere Gewalt und Elementarereignisse; Folgeschäden von Konstruktions-, Material- und Berechnungsfehlern; unbekannte Eigenschaften des Baugrundes; Fehler in der Bauausführung durch ungeschicktes, fahrlässiges oder böswilliges Verhalten; unzureichende Bauaufsicht; Schäden durch Diebstahl eingebauter Materialien und Bauteile; Schäden durch unbekannte Personen; Glasbruchschäden bis Bauende; Verlust von Baugrund und Bodenmasse; Schadensuchkosten.

    Vertragsgrundlage:
    Bausumme:
    Selbstbehalt:
    Beitragssatz:
    Mindestbeitrag:
ABN
bis EUR 500.000,-
je Schadensfall EUR 250,-/500,-.
0,74/0,72 ‰
EUR 120,00 netto



3. Wohngebäudeversicherung

Ein Haus ist für Sie nicht nur Lebensqualität, sondern darüber hinaus noch eine der sichersten und wertbeständigsten Kapitalanlagen. In diese Wertanlage haben Sie investiert. Trotzdem können Ihnen auch hier durch unvorhergesehene Schäden leicht finanzielle Verluste entstehen. Ein Schaden am Haus ist zudem meist mit hohen Kosten verbunden. Mit der Wohngebäudeversicherung ist Ihr Wohnungs- und Hauseigentum finanziell abgesichert, wenn es durch Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden vernichtet bzw. zerstört wird. Des weiteren können durch Besondere Vereinbarung auch Elementar- und Rückstauschäden eingeschlossen werden. Versicherungsschutz besteht außerdem für zahlreiche Einschlüsse, wie die Übernahme von schaden-bedingten Hotelkosten, Überspannungsschäden, Aufräumungs- und Abbruchkosten etc.

    Vertragsgrundlage:
    Gegenstand:




    Selbstbeteiligung:
    Rohbauversicherung:
    Erweiterungen:



VGB 88 / VGB 2000
Wohngebäude (massiver Bauweise, harter Bedachung) auf der Basis des heutigen Neubauwertes gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasserrohrbruch, Frost, Sturm und Hagel.
ohne
kostenlos
um Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und
Rückstau gegen SB von 10% je Schadenfall (mind. EUR 512,-)


4. Glasversicherung

Schon eine kleine Unachtsamkeit oder einfache Fahrlässigkeit - und schon können ungeahnte Kosten auf Sie zukommen. Durch eine Glasversicherung werden Sie vor den finanziellen Folgen bei Bruchschäden an der Gebäude- und Mobiliarverglasung des Wohngebäudes geschützt.

    Vertragsgrundlage:
    Gegenstand:

    Selbstbeteiligung:
    Beitragssatz:
AGB 2000
Gebäude- und Mobiliarverglasungen in einer Wohnung ohne Glaskeramik-Kochfläche.
ohne
EUR 0,24 pro qm DIN-Wohnfläche netto pro Jahr.


© Private-Bauherren.net 2003, Berlin Diese Seite drucken